Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Liefertermin

Für übernommene Aufträge wird die Liefermöglichkeit vorbehalten. Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferpflicht zurückzutreten, wenn uns die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, unmöglich wird. Der von uns gestellte Liefertermin wird nach bester Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Käufer nicht vom Liefervertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen kein Recht auf Ersatzlieferungen oder Schadenersatz. Bei Verzögerungen des Liefertermins seitens des Kunden um mehr als 30 Tage behalten wir uns vor, die Preise auf den Stand am Tag der Lieferung zu bringen.

§2 Transport

Erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers - außer bei Lieferungen durch firmeneigenes Personal und Fahrzeug. Die Kosten für beschädigte Waren sind beim Beförderer (Spediteur oder Bahn) geltend zu machen.

§3 Entwürfe

Zeichnungen, Skizzen und Muster dürfen ohne unsere Genehmigung weder nachgeahmt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und bleiben unser Eigentum, wenn sie nicht getrennt in Rechnung gestellt und bezahlt wurden.

§4 Beanstandungen

Sind innerhalb 10 Tagen nach Lieferung, mittels eingeschriebenen Brief unter genauer Angabe der Ursachen, an die Firma Pertinger Herde Mühlbach zu melden. Kleine Abweichungen in der handwerklichen Ausführung des Auftrages berechtigen nicht zu Beanstandungen, ebenso nicht Abweichungen in Gewicht, Qualität und Farbe der dazu verwendeten Materialien, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§5 Nebenarbeiten u. Abänderungen

Nebenarbeiten wie: Installateur - , Elektriker - , Maurer - und eventuelle Stemmarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Gas - bzw. Elektroanschluss muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Im Auftrag nicht vorgesehene Arbeiten, nachträgliche Abänderungen und durch den Kunden verschuldete zusätzliche Fahrten der Monteure werden laut Material und Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

§6 Zahlung

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, so werden Verzugszinsen in der Höhe der allgemeinen Bankzinsen zusätzlich aller sonstigen Unkosten berechnet.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Von Pfändungen ist uns sofort Mitteilung zu machen.

§8 Annahme

Mit der Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen verzichtet der Käufer (Auftraggeber) sowohl insgesamt als auch im Besonderen auf alle eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen.

§9 Erfüllungsort-Gerichtsstand

Für jede Anfechtung ist das Gericht in Brixen zuständig.

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